Energiezulieferpreis 2025 an die Partnerwerke

Die Energie March Netze AG (EMNAG) gibt bekannt, dass die Energielieferpreise an die Partnerwerke für die Grundversorgung, nach einer Reduktion von 18.5 % im Jahr 2024, ab dem 1. Januar 2025 stabil bleiben. Diese Entscheidung ist das Ergebnis komplexer Marktbedingungen und der Notwendigkeit, gesetzliche Rückstellungen aus dem laufenden Energielieferungsvertrag zu berücksichtigen. Weiter verfolgt die EMNAG eine mehrjährige Beschaffungsstrategie mit schrittweisem Einkauf von Stromtranchen, weshalb aktuelle Marktpreise sich verzögernd auf den Energiepreis auswirken.

Das Krisenjahr 2022 hat die EMNAG vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Aufgrund fehlender eigener Kraftwerke ist das Unternehmen auf den hundertprozentigen Energieeinkauf an der Stromhandelsbörse angewiesen, was die Energiebeschaffung für das Jahr 2023 erschwert hat. Trotz einer langfristigen Beschaffungspolitik konnte die EMNAG die gestiegenen Preise nicht vollständig verhindern. Um die Kundinnen und Kunden nicht abrupt zu belasten, wurde frühzeitig kommuniziert, dass die Beschaffung auf mehrere Jahre verteilt werde. So hatten die Kundinnen und Kunden die Chance, ihr Bezugsverhalten anzupassen, bzw. zu optimieren.

Die EMNAG sah sich im Hinblick auf das Jahr 2025 gezwungen, die gesetzliche Rückstellung für Risiken der Prognose aus der Beschaffungsstrategie in die Preisgestaltung einfliessen zu lassen, was zusätzlich zu einer Stabilität des Energiepreises führt. Der stark gestiegene Zubau von PV – Anlagen im Versorgungsgebiet der Partnerwerke erschwert die Prognose des zukünftig benötigten Energielieferbedarf stark, da diese vom Ausbau der PV – Anlagen und somit immer mehr vom Wetter abhängig ist.

Sollten die gebildeten Rückstellungen nicht oder nur teilweise benötigt werden, so werden die nicht benötigten Kosten im vollen Umfang, dem Energiepreis im Jahr 2026 angerechnet, was zu einer Reduktion des Energielieferpreises führt.

Der gesamte Strompreis der grundversorgten Kundinnen und Kunden setzt sich aus dem Energiepreis, dem Netznutzungspreis (Kosten für das Verteilnetz und das Übertragungsnetz der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, inklusive allgemeine Systemdienstleistungen und Stromreserve des Bundes) sowie Abgaben an Gemeinden und Bund zusammen. Dieser wird durch die jeweiligen Partnerwerke bestimmt und gegenüber den Kundinnen und Kunden kommuniziert.

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